Immobilien Beleihungswert

Die Beleihungswertermittlung einer Immobilie erfolgt getrennt durch die Ertragswertermittlung und der Sachwertermittlung. Der Beleihungswert ist unter Berücksichtigung dieser Werte abzuleiten. Das zu bewertende Objekt ist im Rahmen der Wertermittlung zu besichtigen. Dieser Wert ist maßgeblich für die Bestimmung des Sicher­heitenwertes und der Beleihungsgrenze.